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Medikamente auf Reisen: So bereiten Sie Ihre Behandlung vor

Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, brauchen Sie für die Reise genügend Vorrat, passende Unterlagen und einen Plan für die Einnahme unterwegs. Bei Auslandsreisen kommen die Einfuhrregeln hinzu. Beginnen Sie damit, sobald die Route feststeht, damit Rezepte und Bescheinigungen rechtzeitig vorliegen.

Vier Fragen helfen beim Vorbereiten: Reicht die Menge bis zur Rückkehr? Dürfen Sie die Wirkstoffe auf Ihrer Route mitnehmen? Welche Dokumente brauchen Sie? Und verändert eine Zeitverschiebung Ihre Einnahmezeiten? Falls Ihr Medikament gekühlt werden muss, planen Sie außerdem den Transport bis zur Unterkunft.

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Den Medikamentenvorrat für die ganze Reise berechnen

Rechnen Sie mit der verordneten Anwendung und zählen Sie Anreise und Rückreise mit. Wer täglich eine Tablette benötigt und insgesamt 14 Tage unterwegs ist, braucht für diese Zeit 14 Tabletten. Eine Reserve für Verzögerungen kommt gegebenenfalls hinzu; ihre Größe sollte zur Behandlung, zur Reise und zu den Einfuhrbestimmungen passen.

Prüfen Sie frühzeitig, ob ein neues Rezept nötig ist. Bei längeren Aufenthalten muss feststehen, ob Sie den gesamten Vorrat mitnehmen dürfen oder eine Versorgung vor Ort brauchen. Verlassen Sie sich dabei nicht auf den vertrauten Handelsnamen: Das Arzneimittel kann im Ausland anders heißen oder dort nicht erhältlich sein.

Bei chronischen Erkrankungen gehört auch die Frage dazu, was bei einer Verschlechterung zu tun ist und wo Sie medizinische Hilfe finden. Besprechen Sie das mit Ihrer behandelnden Praxis. Für die ergänzende Ausstattung bei kleineren Beschwerden hilft unser Ratgeber zum Zusammenstellen einer Reiseapotheke.

Welche Unterlagen brauchen Sie auf Reisen?

Eine aktuelle Medikamentenliste erleichtert die Versorgung unterwegs. Sie sollte den Namen, Wirkstoff, die Stärke, Darreichungsform und verordnete Anwendung erkennen lassen. Übernehmen Sie Änderungen vor der Abreise, damit die Liste Ihre aktuelle Behandlung zeigt.

Je nach Reiseziel und Medikament können weitere Unterlagen nötig sein. Wichtig ist, die Unterschiede zu kennen:

Medikationsplan

Er zeigt medizinischem Personal, welche Medikamente Sie aktuell einnehmen. Ein Medikationsplan ist aber weder ein Rezept noch eine Einfuhrgenehmigung.

Im Reiseland gültige Verschreibung

Ein dort anerkanntes Rezept kann die Abgabe in einer Apotheke ermöglichen. Ob das Präparat verfügbar ist, müssen Sie trotzdem klären. Ein Rezept ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Einfuhrerlaubnis.

Ärztliche Bescheinigung

Sie kann erklären, warum Sie bestimmte Medikamente oder medizinisches Zubehör benötigen. Ist für Ihre Reise eine spezielle Bescheinigung vorgeschrieben, genügt ein allgemeines Attest möglicherweise nicht.

Besondere Reisebescheinigung oder Genehmigung

Für bestimmte kontrollierte Arzneimittel können besondere Dokumente erforderlich sein. Prüfen Sie die Vorgaben für jedes Ziel- und Transitland: Eine Bescheinigung gilt nicht automatisch entlang der gesamten Route.

Lassen Sie Medikamente möglichst in der Originalverpackung und nehmen Sie die Gebrauchsinformation mit. So bleiben sie auch bei Rückfragen eindeutig zuzuordnen. Fotos von Packungen können ergänzend helfen; vorgeschriebene Originaldokumente müssen Sie trotzdem mitführen.

Bewahren Sie eine Kopie der Medikamentenliste getrennt von der Arzneimitteltasche auf. Speichern Sie die Kontaktdaten Ihrer Praxis und Apotheke so, dass Sie auch ohne Internet darauf zugreifen können.

Medikamente ins Ausland mitnehmen: Welche Regeln gelten?

Die Vorschriften hängen vom Wirkstoff, der Menge und dem Land ab. Prüfen Sie das Reiseziel und gegebenenfalls Transitländer. Bei offenen Fragen wenden Sie sich an die zuständige diplomatische Vertretung. Mit Wirkstoff, Stärke, Menge und Reisedauer kann diese Ihren Fall besser einordnen.

Auch rezeptfreie Medikamente können im Ausland Beschränkungen unterliegen. Die Einstufung in Deutschland ist deshalb nur der Ausgangspunkt Ihrer Prüfung.

Gelten drei Monate Vorrat überall?

Nein. Die häufig genannte Dreimonatsmenge betrifft die Einreise nach Deutschland: Nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gilt in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten unter Berücksichtigung der Anwendung als üblicher persönlicher Reisebedarf. Es bestehen Ausnahmen und Sondervorschriften, insbesondere für Betäubungsmittel.

Für andere Länder gelten deren eigene Vorgaben. Nutzen Sie die deutsche Regel deshalb nicht als Packgrenze für eine Auslandsreise.

Einnahme bei Zeitverschiebung planen

Bei einem Wechsel der Zeitzone können gewohnte Uhrzeiten zu anderen Abständen zwischen zwei Einnahmen führen. Wie Sie damit umgehen, hängt von Ihrer Behandlung ab. Lassen Sie sich vorab einen Plan für Hinreise, Aufenthalt und Rückreise erklären.

Schreiben Sie die Zeiten mit der jeweiligen Ortszeit auf. Kontrollieren Sie auch Ihre Handy-Erinnerungen: Stellt sich das Telefon nach der Landung auf die neue Zeitzone um, kann sich eine Erinnerung anders verhalten als erwartet.

Besprechen Sie bei dieser Gelegenheit, was bei einer vergessenen Einnahme zu tun ist. Ändern Sie Dosis und Einnahmeabstand nicht selbst, um sie dem Flugplan anzupassen. Hintergrundinformationen bietet gesund.bund.de zum Reisen mit chronischen Erkrankungen.

Wenn Medikamente im Urlaub fehlen oder verloren gehen

Wenden Sie sich bei notwendiger Dauermedikation früh an eine örtliche Apotheke oder Arztpraxis. Warten Sie nicht bis zur letzten Dosis. Halten Sie die Medikamentenliste bereit und geben Sie an, wie viel Vorrat noch vorhanden ist. Bei dringendem Behandlungsbedarf brauchen Sie medizinische Hilfe vor Ort.

Für ein Ersatzpräparat zählen unter anderem Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform. Ein ähnlich klingender Name genügt nicht. Lassen Sie die Auswahl durch medizinisches Fachpersonal klären.

In der EU können grenzüberschreitende Rezepte grundsätzlich genutzt werden, wenn die nötigen Angaben enthalten sind und die örtlichen Abgaberegeln es zulassen. Das Präparat kann dennoch nicht erhältlich oder im Land nicht zugelassen sein; bei kontrollierten Arzneimitteln bestehen besondere Einschränkungen. Die EU erläutert die Voraussetzungen für Rezepte im Ausland.

Fragen Sie vor der Reise auch, ob Ihr deutsches E-Rezept am Zielort nutzbar ist und welche andere Verschreibung Sie gegebenenfalls benötigen. Eine Medikamentenliste oder ein Screenshot ersetzt keine dort gültige Verschreibung.

Besondere Vorbereitung bei Betäubungsmitteln

Dieser Abschnitt ist relevant, wenn Ihre Behandlung kontrollierte Arzneimittel umfasst, etwa bestimmte starke Schmerzmittel oder Methylphenidat. Die Praxis oder Apotheke kann Ihnen bei der Einordnung Ihrer Medikamente helfen.

Schengen-Reisen bis zu 30 Tagen

Für ärztlich verschriebene Betäubungsmittel ist bei Reisen von bis zu 30 Tagen innerhalb der Schengen-Vertragsstaaten eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorgesehen. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt füllt sie aus. Vor Reisebeginn muss die zuständige Behörde sie beglaubigen.

Sie brauchen für jedes Betäubungsmittel eine eigene Bescheinigung. Diese ist höchstens 30 Tage gültig. In Bayern ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bereich der verschreibende Arzt seinen Dienstsitz hat. Kontaktieren Sie es rechtzeitig wegen des Ablaufs. Für längere Reisen müssen Sie die Versorgung gesondert planen.

Das BayernPortal erklärt das Verfahren und verlinkt die Formulare. Verwenden Sie die aktuelle Fassung der zuständigen Behörde oder des BfArM.

Reisen außerhalb des Schengen-Raums

Erfragen Sie die Voraussetzungen bei der Vertretung des Ziel- und gegebenenfalls Transitlandes. Je nach Land benötigen Sie eine mehrsprachige oder beglaubigte Bescheinigung, eine Importgenehmigung oder müssen besondere Mengenbegrenzungen beachten. Auch Verbote sind möglich.

Das deutsche Formular allein genügt nicht für jedes Reiseland. Bei medizinischem Cannabis müssen Sie ebenfalls die ausländischen Vorgaben prüfen; die rechtliche Einordnung in Deutschland hebt diese nicht auf.

Transport und Hilfe am Urlaubsort vorbereiten

Verstauen Sie wichtige Medikamente so, dass Sie sie unterwegs erreichen. Für Flugreisen erklärt unser Beitrag zu Medikamenten im Handgepäck, was bei Tabletten, Flüssigkeiten und Zubehör zu beachten ist. Hinweise zur Kühlung und Aufbewahrung bis ins Hotel finden Sie unter Medikamente auf Reisen richtig lagern.

Prüfen Sie außerdem Ihren Krankenversicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt insbesondere keinen Rücktransport nach Deutschland ab und ersetzt keine umfassende Reisekrankenversicherung. Bei Vorerkrankungen sollte feststehen, was Ihr Vertrag abdeckt.

Zur Beratung zur Reiseapotheke in der Merian Apotheke im Hauptbahnhof Nürnberg bringen Sie am besten Ihre aktuelle Medikamentenliste und Reiseroute mit. Damit lassen sich Vorrat, Zubehör und Handhabung gezielt besprechen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. gesund.bund.de: Reisen mit chronischen Erkrankungen
  2. ABDA: Medikationsplan
  3. Europäische Union, Your Europe: Vorlage eines ärztlichen Rezepts in einer Apotheke in einem anderen EU-Land
  4. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Reisen mit Arznei- und Betäubungsmitteln
  5. BayernPortal: Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen; Beantragung der Beglaubigung der Bescheinigung
  6. Bundesministerium für Gesundheit: Einfuhr von Arzneimittel nach Deutschland
  7. Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Reisen mit Betäubungsmitteln
  8. Auswärtiges Amt: Reisemedizinische Vorsorge
  9. Bundesministerium für Gesundheit: Sommerzeit, Reisezeit